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Leistungen

Um unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, stellt die Interessent*in einen Antrag auf Hilfe beim zuständigen Jugendamt. Eine private Inanspruchnahme von Selbstzahler*innen ist möglich.

Die moderne Sozialarbeit unseres Dienstes erfolgt als Einzelfallhilfe. Im Vorfeld einer Hilfeplanung kann DELPHIN auch Clearingleistungen in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt erbringen.

Dienstleistung am Menschen bedeutet für uns vor allem:

  • gemeinsam eine optimale und praktische Lösung für die Probleme zu finden,
  • Befähigung der Betroffenen, sich in unserem komplexen gesellschaftlichen System zu bewegen,
  • Überwindung von individuellen und gesellschaftlichen Beeinträchtigungen,
  • Parteilichkeit für den Menschen und enge Beteiligung an jedem Schritt,
  • Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit,
  • Effizienter Mittel- und Personaleinsatz.

Wir fungieren dabei für unsere Klient*innen als:

  • Vertrauenspersonen, die der Schweigepflicht unterliegen,
  • Berater*innen – wir leisten umfassende Aufklärung und Entscheidungshilfe,
  • Anwält*innen in dem Sinne, dass wir helfen, Interessen und Rechtsansprüche durchzusetzen,
  • Mediatoren*innen (Konfliktvermittler*innen),
  • Krisenmanager*innen.

Informieren Sie sich bei uns über die Hilfeformen, die DELPHIN anbietet! Wir bieten eine unverbindliche Beratung in unseren Büros an. Wir kommen zu diesem Zweck auch gern zu Ihnen nach Hause oder stehen für eine Vorberatung auf dem Jugendamt zu Verfügung.

Hier finden Sie unsere Leistungen im Einzelnen als Download-PDF

Einzelfallhilfe

Wir beraten und begleiten unsere Klient*innen in vielen Lebensbereichen. DELPHIN leistet einzelnen Personen aktive Hilfe auf folgenden Gebieten:

  • allgemeine Lebensberatung in persönlichen Fragen,
  • Absicherung des Lebensunterhaltes, Schuldenbewältigung,
  • Wohnraumsicherung: Mietschulden, drohende Kündigung, usw.,
  • Begleitung zu allen Ämtern,
  • Begleitung zu Polizei, Gericht, Jugendgerichtshilfe,
  • Vermittlung zu fachspezifischen Stellen,
  • Sicherheitstraining im Umgang mit dem Alltag,
  • Schutz von Kindern in ihren Herkunftsfamilien
  • alternative Beschulung im Rahmen von refugium, ggf. auch mit Externenprüfung

Clearingleistung

Insofern eine konkrete Hilfeplanung noch nicht sinnvoll erscheint, kann DELPHIN Vorberatungen mit der Klient*in und eine Umfelderörterung leisten, um die Lage lebensweltorientiert unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten einzuschätzen, eine fehlerhafte Zielstellung zu vermeiden und die Hilfe vorzubereiten bzw. einen anderen Weg vorzuschlagen.

Diese Einschätzungsleistung im Sinne einer Clearingleistung mit einer begrenzten Stundenzahl wird in Fachgesprächen zwischen Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und DELPHIN individuell vereinbart und entsprechend abgerechnet.

Clearingleistungen werden von Jugendämtern vor allem genutzt, wenn:

  • die Betroffenen nicht erreicht werden können. Dies können sowohl Jugendliche sein, aber auch Eltern, die zur Mitwirkung nicht bereit sind, obgleich das Kindeswohl erheblich gefährdet scheint. Hier verfügen wir über gute Erfahrung in der aufsuchenden Motivationsarbeit und aktivierenden Elternberatung;
  • die Art der Hilfeleistung nicht klar ist (z. B. ambulant oder stationär) und mehr Beratung und Aufklärung über Bedingungen und Alternativen zu leisten ist, als der ASD-Mitarbeiter*in möglich ist.

Notwohnung

Eine Not- oder Probewohnung ist für junge Menschen gedacht, die vorübergehend ohne jede Unterkunftsmöglichkeit sind. Die Unterkunft steht vor allem Jugendlichen, die von DELPHIN betreut werden, zur Verfügung. Die Notwohnung kann für wenige Tage bis i.d.R. für maximal zwei Monate angemietet werden. Verselbstständigung beginnt hier mit dem Einzug.

Bei unseren Notwohnungen handelt es sich um Ein-Zimmer-Wohnungen, minimal ausgerüstet mit Bett, Couch und Tisch, Bad & WC. DELPHIN kann Notwohnungen sowohl in Chemnitz als auch in Dresden bereitstellen.